11 U 191/02•Oberlandesgericht Köln, 2005-03-23, 11 U 191/02
Oberlandesgericht Köln, 2005-03-23, 11 U 191/02
11 U 191/02Obergericht23.03.2005
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 11 U 191/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-03-23
Aktenzeichen: 11 U 191/02
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2005:0323.11U191.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Streithelferin der Beklagten wird das Urteil der 18. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 30.08.2002 (18 0 364/00) dahingehend abgeändert, dass die Beklagte unter Abweisung der weitergehenden Klage verurteilt wird, an die Kläger 25.216,85 EUR nebst Zinsen in Höhe von 4 % für die Zeit vom 16.06.2000 bis zum 31.12.2001 und in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz seit dem 01.01.2002 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen die Kläger zu 58,5 % und die Beklagte zu 41,5 %. Die erstinstanzlichen Kosten der Streithelferin tragen die Kläger zu 58,5 % und die Streithelferin zu 41,5 %.
Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Kläger zu 45 % und die Streithelferin zu 55 %.
- Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.