2 U 139/04•Oberlandesgericht Köln, 2005-03-16, 2 U 139/04
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 2 U 139/04 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2005-03-16
Aktenzeichen: 2 U 139/04
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2005:0316.2U139.04.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
Die Gegenvorstellung der Klägerin vom 7. März 2005 gegen den Beschluß des Senats vom 28. Februar 2005 - 2 U 139/04 - wird als unzulässig verworfen.
Die Kosten des Verfahrens der Gegenvorstellung hat die Klägerin zu tragen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.