17 U 6/04•Oberlandesgericht Köln, 2005-03-16, 17 U 6/04
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 17 U 6/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-03-16
Aktenzeichen: 17 U 6/04
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2005:0316.17U6.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 17. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 2. Dezember 2003 verkündete Urteil des Landgerichts Köln - 5 O 63/99 - wie folgt abgeändert:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 157.980,18 € nebst 9,75 % Zinsen seit dem 22. Februar 1997 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreites einschließlich derjenigen des Berufungsverfahrens OLG Köln - 22 U 244/99 - trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Voll-streckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe des nach dem Ur-teilsausspruch vollstreckbaren Betrages zuzüglich 20 % der Hauptforderung abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Voll-streckung Sicherheit in Höhe des jeweils beizutreibenden Betra-ges leistet.
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