8 U 61/04•Oberlandesgericht Köln, 2005-03-15, 8 U 61/04
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 8 U 61/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-03-15
Aktenzeichen: 8 U 61/04
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2005:0315.8U61.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Kläger gegen das Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 30.07.2004 - 15 O 232/04 - wird zurückgewiesen.
Die Kläger tragen die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Kläger können die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrags leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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