Oberlandesgericht Köln, 2005-03-14, 16 U 89/04

16 U 89/04Obergericht14.03.2005

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 16 U 89/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-03-14

Aktenzeichen: 16 U 89/04

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2005:0314.16U89.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 16. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 27.10.2004 verkündete Urteil der 10. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln - 90 O 64/03 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des zu vollstreckenden Betrages leistet.

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