Oberlandesgericht Köln, 2005-03-04, 8 Ss 7/05

8 Ss 7/05Obergericht04.03.2005

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 8 Ss 7/05 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2005-03-04

Aktenzeichen: 8 Ss 7/05

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2005:0304.8SS7.05.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Strafsenat

Tenor

Das angefochtene Urteil wird mit seinen Feststellungen aufgehoben, dies jedoch mit der Maßgabe, dass die Feststellungen zum äußeren Tatgeschehen der Urkundenfälschung aufrechterhalten bleiben.

Die Sache wird im Umfang der Aufhebung zur erneuten Ver-handlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Revision - an eine andere Abteilung des Amtsgerichts H. zurückverwiesen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.