11 U 76/04•Oberlandesgericht Köln, 2005-02-23, 11 U 76/04
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 11 U 76/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-02-23
Aktenzeichen: 11 U 76/04
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2005:0223.11U76.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil der 21. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 5.03.2004 (21 0 95/00) abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagten werden unter Abweisung der weitergehenden Klage als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 9.079,50 EUR nebst 4 % Zinsen seit dem 1. April 2000 zu zahlen.
Im übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen die Klägerin zu 55 % und die Beklagten zu 45 %.
Die Kosten des Rechtsstreits zweiter Instanz tragen die Klägerin zu 35 % und die Beklagten zu 65 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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