Oberlandesgericht Köln, 2005-02-23, 11 U 76/04

11 U 76/04Obergericht23.02.2005

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 11 U 76/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-02-23

Aktenzeichen: 11 U 76/04

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2005:0223.11U76.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil der 21. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 5.03.2004 (21 0 95/00) abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagten werden unter Abweisung der weitergehenden Klage als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 9.079,50 EUR nebst 4 % Zinsen seit dem 1. April 2000 zu zahlen.

Im übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen die Klägerin zu 55 % und die Beklagten zu 45 %.

Die Kosten des Rechtsstreits zweiter Instanz tragen die Klägerin zu 35 % und die Beklagten zu 65 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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