2 Ws 7/05•Oberlandesgericht Köln, 2005-02-18, 2 Ws 7/05
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 2 Ws 7/05 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2005-02-18
Aktenzeichen: 2 Ws 7/05
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2005:0218.2WS7.05.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Strafsenat
Normen: StPO § 111 k
Tenor
I.
In Abänderung der angefochtenen Entscheidung wird der Antrag der W. S. GmbH&Co. KG auf Herausgabe des bei dem früheren Angeklagten B. sichergestellten und beschlagnahmten Geldes in Höhe eines Betrages von 7.597,80 EUR zurückgewiesen.
II.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der dem Verteidiger des früheren Angeklagten B. - Rechtsanwalt W. - darin entstandenen notwendigen Auslagen trägt die Staatskasse. Die W. S. GmbH&Co. KG tragen ihre notwendigen Auslagen selbst.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.