Oberlandesgericht Köln, 2005-02-16, 11 U 87/04

11 U 87/04Obergericht16.02.2005

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 11 U 87/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-02-16

Aktenzeichen: 11 U 87/04

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2005:0216.11U87.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Zivilsenat

Tenor

  1. Die Berufung der Beklagten gegen das am 17.03.2005 verkündete Ur-teil der 14. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 14 O 497/02 – wird mit der Maßgabe zurückgewiesen,

a) dass die Beklagten den vom Landgericht ausgeurteilten Betrag nebst Zinsen an Frau C. K., geb. L., T.-weg 8, xxxxx F., zu zahlen haben,

b) und die Kostenentscheidung für das erstinstanzliche Verfahren dahin berichtigt wird, dass der Kläger 35 % und die Beklagten 65 % dieser Kosten zu tragen haben.

  1. Die Kosten des Berufungsverfahrens werden den Beklagten auferlegt.

  2. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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