4 UF 138/04•Oberlandesgericht Köln, 2005-02-01, 4 UF 138/04
Oberlandesgericht Köln, 2005-02-01, 4 UF 138/04
4 UF 138/04Obergericht01.02.2005
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 4 UF 138/04 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2005-02-01
Aktenzeichen: 4 UF 138/04
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2005:0201.4UF138.04.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Tenor
Der Antragsgegnerin wird zur Durchführung des Beschwerdeverfahrens ratenfreie Prozesskostenhilfe bewilligt und zur Wahrnehmung ihrer Rechte Rechtsanwalt X in L beigeordnet.
Auf die als befristete Beschwerde zu wertende Berufung der Antragsgegnerin gegen die in Ziffer 2. des Urteils des Amtsgerichts - Familiengericht - Bonn vom 18.05.2004 - 45 F 15/04 - zum Versorgungsausgleich getroffene Entscheidung wird das vorgenannte Urteil aufgehoben und die Sache insoweit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung über den Versorgungsausgleich an das Amtsgericht - Familiengericht - Bonn zurückverwiesen.
Die Kostenentscheidung über das Beschwerdeverfahren bleibt dem Amtsgericht - Familiengericht - vorbehalten.
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