6 W 4/05•Oberlandesgericht Köln, 2005-01-27, 6 W 4/05
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 6 W 4/05 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2005-01-27
Aktenzeichen: 6 W 4/05
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2005:0127.6W4.05.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Normen: ZPO §§ 890, 891; UWG §§ 3, 5; MarkenG §§ 126, 127
Tenor
1.)
Der Beschluss der 31. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 20.12. 2004 - 31 O 37/03 SH I - wird abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Der Antrag der Gläubigerin, gegen die Schuldnerin wegen eines Verstoßes gegen den Beschluss der Kammer vom 17.1.2003 - 31 O 37/03 - ein empfindliches Ordnungsgeld und ersatzweise Ordnungshaft anzuordnen, wird zurückgewiesen.
2.)
Die Kosten des Vollstreckungsverfahrens beider Instanzen hat die Gläubigerin zu tragen.
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