Oberlandesgericht Köln, 2005-01-24, 11 W 3/05

11 W 3/05Obergericht24.01.2005

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 11 W 3/05 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2005-01-24

Aktenzeichen: 11 W 3/05

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2005:0124.11W3.05.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 11. Zivilsenat

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Beklagten vom 28.10.2004 gegen den Beschluss des Landgerichts Bonn vom 27.10.2004 - 18 O 376/04 - wird als unzulässig verworden.

Auf die sofortige Beschwerde der Klägerin vom 10.1.2005 wird der Beschluss des Landgerichts Bonn vom 20.12.2004 - 18 O 376/04 - aufgehoben und die Kostenentscheidung des Beschlusses vom 27.10.2004 wiederhergestellt.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen die Beklagten.

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