11 W 3/05•Oberlandesgericht Köln, 2005-01-24, 11 W 3/05
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 11 W 3/05 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2005-01-24
Aktenzeichen: 11 W 3/05
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2005:0124.11W3.05.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 11. Zivilsenat
Tenor
Die sofortige Beschwerde der Beklagten vom 28.10.2004 gegen den Beschluss des Landgerichts Bonn vom 27.10.2004 - 18 O 376/04 - wird als unzulässig verworden.
Auf die sofortige Beschwerde der Klägerin vom 10.1.2005 wird der Beschluss des Landgerichts Bonn vom 20.12.2004 - 18 O 376/04 - aufgehoben und die Kostenentscheidung des Beschlusses vom 27.10.2004 wiederhergestellt.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen die Beklagten.
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