5 U 81/04•Oberlandesgericht Köln, 2005-01-19, 5 U 81/04
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 5 U 81/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-01-19
Aktenzeichen: 5 U 81/04
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2005:0119.5U81.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten und die Anschlussberufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Köln vom 28.4.2004 (23 O 146/98) teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 8.462,94 Euro nebst 4% Zinsen seit dem 26.2.1998 zu zahlen. Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die weitergehende Berufung und die weitergehende Anschlussberufung werden zurückgewiesen.
Die Kosten des ersten Rechtszuges tragen der Kläger zu 63,6% und die Beklagte zu 36,4%.
Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen der Kläger zu 52,2% und die Beklagte zu 47,8%.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.