6 W 117/04•Oberlandesgericht Köln, 2005-01-10, 6 W 117/04
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 6 W 117/04 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2005-01-10
Aktenzeichen: 6 W 117/04
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2005:0110.6W117.04.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Normen: ZPO §§ 171 S. 1, 172 Abs. 1, 929 Abs. 2, 936
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde der Schuldnerin vom 03.11.2004 (Bl. 67 ff. d.A.) wird der ihr am 19.10.2004 zugestellte Ordnungsbeschluss des Landgerichts Köln vom 11.10.2004 - 33 O 293/04 SH I - geändert.
Der Antrag der Gläubigerin vom 24. August 2004 auf Festsetzung eines Ordnungsgeldes wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens einschließlich des Beschwerdeverfahrens trägt die Gläubigerin nach einem Gegenstandswert von 10.000,00 EUR.
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