17 W 302/04•Oberlandesgericht Köln, 2005-01-07, 17 W 302/04
Oberlandesgericht Köln, 2005-01-07, 17 W 302/04
17 W 302/04Obergericht07.01.2005
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 17 W 302/04 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2005-01-07
Aktenzeichen: 17 W 302/04
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2005:0107.17W302.04.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 17. Zivilsenat
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde der Beklagten werden der Kostenfestset-zungsbeschluss des Landgerichts Köln - 14 O 38/02 - vom 23. Septem-ber 2004 sowie der Nichtabhilfebeschluss unter gleichem Aktenzeichen vom 10. November 2004 aufgehoben.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Klägerin.
Wert des Beschwerdeverfahrens: 1.287,54 Euro.
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