16 Wx 260/04•Oberlandesgericht Köln, 2004-12-22, 16 Wx 260/04
Oberlandesgericht Köln, 2004-12-22, 16 Wx 260/04
16 Wx 260/04Obergericht22.12.2004
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 16 Wx 260/04 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2004-12-22
Aktenzeichen: 16 Wx 260/04
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2004:1222.16WX260.04.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Tenor
Die weitere Beschwerde der Antragstellerin vom 7. 12. 2004 gegen den Beschluss der 29. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 25. 11. 2004 - 29 T 244/ 04 - wird als unzulässig verworfen.
Auf den Hilfsantrag der Antragstellerin wird die Sache an das Landgericht zurückverwiesen, damit dieses über den im Schriftsatz der Antragstellerin vom 16. 12. 2004 liegenden Antrag auf Abänderung der einstweiligen Anordnung vom 25. 11. 2004 befinden kann.
Von der Erhebung von Gerichtskosten für das Verfahren der weiteren Beschwerde wird abgesehen, da das Verfahren auf der unrichtigen Rechtsmittelbelehrung durch das Landgericht beruht.
Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten wird nicht angeordnet.
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