16 Wx 110/04•Oberlandesgericht Köln, 2004-12-20, 16 Wx 110/04
Oberlandesgericht Köln, 2004-12-20, 16 Wx 110/04
16 Wx 110/04Obergericht20.12.2004
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 16 Wx 110/04 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2004-12-20
Aktenzeichen: 16 Wx 110/04
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2004:1220.16WX110.04.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Tenor
Die sofortige weitere Beschwerde des Antragstellers wird als unzulässig verworfen, soweit das Landgericht seine sofortige Beschwerde bezüglich der Anfechtung des Beschlusses zu TOP 5 der Eigentümerversammlung vom 18.06.2002 zurückgewiesen hat.
Auf das Rechtsmittel im Übrigen werden die Beschlüsse des Amtsgerichts Bergheim vom 11.08.2003 - 15a WEG 44/02 - und des Landgerichts Köln vom 06.04.2004 - 29 T 249/03 - teilweise abgeändert.
Der Beschluss zu TOP 4 der Eigentümerversammlung vom 18.06.2002 über die Genehmigung der Jahresabrechnungen 2000/2001 und 2001/2002 wird bezüglich der Positionen "Kanalbenutzungsgebühren" und "RWE-Wasser" für unwirksam erklärt, soweit hierfür keine Abgrenzungsposten gebildet worden sind.
Im Übrigen wird der Anfechtungsantrag zu TOP 4 zurückgewiesen.
Das weitergehende Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller hat die in allen Instanzen entstandenen Gerichtskosten zu tragen.
Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten wird nicht angeordnet.
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