16 Wx 191/04•Oberlandesgericht Köln, 2004-12-17, 16 Wx 191/04
Oberlandesgericht Köln, 2004-12-17, 16 Wx 191/04
16 Wx 191/04Obergericht17.12.2004
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 16 Wx 191/04 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2004-12-17
Aktenzeichen: 16 Wx 191/04
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2004:1217.16WX191.04.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Tenor
Auf die sofortige weitere Beschwerde der Antragsteller werden die Beschlüsse des Amtsgerichts Kerpen vom 01.12.2003 - 15 II 25/03 - und des Landgerichts Köln vom 13.08.2004 - 29 T 3/04 - abgeändert.
Es wird festgestellt, dass der zu TOP 9 der Eigentümerversammlung vom 28.03.2003 gefasste Beschluss über die Wiederwahl des Antragsgegners zu 2. als Verwalter für die Zeit vom 01.04.2003 bis zum 31.03.2006 nichtig ist.
Der Antragsgegner zu 2. hat die Gerichtskosten des Verfahrens zu tragen und den übrigen Beteiligten, also den Antragstellern und den Antragsgegnern zu 1. die im Verfahren entstandenen außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
Der Geschäftswert beträgt unter Abänderung der Wertfestsetzung des Amtsgerichts für alle Instanzen 30.000,00 EUR.
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