2 X (Not) 35/04•Oberlandesgericht Köln, 2004-12-13, 2 X (Not) 35/04
Oberlandesgericht Köln, 2004-12-13, 2 X (Not) 35/04
2 X (Not) 35/04Obergericht13.12.2004
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 2 X (Not) 35/04 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2004-12-13
Aktenzeichen: 2 X (Not) 35/04
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2004:1213.2X.NOT35.04.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Notarsenat
Tenor
Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller hat die Kosten des gerichtlichen Verfahrens zu tragen und dem Antragsgegner die notwendigen außergerichtlichen Auslagen zu erstatten.
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