2 Ws 538/04•Oberlandesgericht Köln, 2004-12-10, 2 Ws 538/04
Oberlandesgericht Köln, 2004-12-10, 2 Ws 538/04
2 Ws 538/04Obergericht10.12.2004
Regest
In Fällen der Aussetzung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus zur Bewärhung ist regelmäßig ein Fall notwendiger Verteidigung gegeben.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 2 Ws 538/04 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2004-12-10
Aktenzeichen: 2 Ws 538/04
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2004:1210.2WS538.04.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Strafsenat
Normen: StPO § 140; § 162 a; StGB § 67 e
Leitsätze
In Fällen der Aussetzung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus zur Bewärhung ist regelmäßig ein Fall notwendiger Verteidigung gegeben.
Tenor
Der Beschluss der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Bonn vom 27.10.2004 (52 StVK 631/04) wird aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Entscheidung auch über die Kosten des Beschwerdeverfahrens an das Landgericht Bonn - Strafvollstreckungskammer - zurückverwiesen.
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