Oberlandesgericht Köln, 2004-12-10, 2 Ws 538/04

2 Ws 538/04Obergericht10.12.2004

Regest

In Fällen der Aussetzung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus zur Bewärhung ist regelmäßig ein Fall notwendiger Verteidigung gegeben.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 2 Ws 538/04 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2004-12-10

Aktenzeichen: 2 Ws 538/04

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2004:1210.2WS538.04.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Strafsenat

Normen: StPO § 140; § 162 a; StGB § 67 e

Leitsätze

In Fällen der Aussetzung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus zur Bewärhung ist regelmäßig ein Fall notwendiger Verteidigung gegeben.

Tenor

Der Beschluss der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Bonn vom 27.10.2004 (52 StVK 631/04) wird aufgehoben.

Die Sache wird zur erneuten Entscheidung auch über die Kosten des Beschwerdeverfahrens an das Landgericht Bonn - Strafvollstreckungskammer - zurückverwiesen.

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