Oberlandesgericht Köln, 2004-11-30, 9 U 41/04

9 U 41/04Obergericht30.11.2004

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 9 U 41/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-11-30

Aktenzeichen: 9 U 41/04

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2004:1130.9U41.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 22.01.2004 verkündete Urteil der 24. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 24 O 279/02 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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