Oberlandesgericht Köln, 2004-11-29, 22 W 27/04

22 W 27/04Obergericht29.11.2004

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 22 W 27/04 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2004-11-29

Aktenzeichen: 22 W 27/04

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2004:1129.22W27.04.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 22. Zivilsenat

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird abgeändert und der Antrag der Streithelferin der Antragsgegnerin, gemäß § 494 a ZPO auszusprechen, dass die Antragstellerin die der Streithelferin im selbständigen Beweisverfahren 3 OH 6/99 LG Köln entstandenen Kosten zu tragen hat, zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Streithelferin der Antragsgegnerin.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.