Oberlandesgericht Köln, 2004-11-23, 22 U 77/04

22 U 77/04Obergericht23.11.2004

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 22 U 77/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-11-23

Aktenzeichen: 22 U 77/04

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2004:1123.22U77.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 22. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 6. April 2004 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 2 O 222/03 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Kläger durch Sicherheitsleistung in Höhe von 10.000,00 Euro abzuwenden, sofern nicht die Kläger vor einer Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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