8 Ss-OWi 81/04•Oberlandesgericht Köln, 2004-11-19, 8 Ss-OWi 81/04
Oberlandesgericht Köln, 2004-11-19, 8 Ss-OWi 81/04
8 Ss-OWi 81/04Obergericht19.11.2004
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 8 Ss-OWi 81/04 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2004-11-19
Aktenzeichen: 8 Ss-OWi 81/04
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2004:1119.8SS.OWI81.04.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Strafsenat
Tenor
-
Der Zulassungsantrag wird als unbegründet verworfen.
-
Die Rechtsbeschwerde gilt damit als zurückgenommen.
-
Die Kosten des Verfahrens vor dem Beschwerdegericht trägt der Betroffene.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.