11 U 53/04•Oberlandesgericht Köln, 2004-11-17, 11 U 53/04
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 11 U 53/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-11-17
Aktenzeichen: 11 U 53/04
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2004:1117.11U53.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil der 7. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 18.02.2004 (7 O 341/03) abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagten werden unter Abweisung der weitergehenden Klage als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 9.132,29 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 % Punkten über dem Basiszinssatz der Euro-päischen Zentralbank ab dem 21.08.2003 zu zahlen.
Im übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen tragen der Kläger zu 53 % und die Beklagten zu 47 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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