Oberlandesgericht Köln, 2004-10-26, 9 Sch 12/04

9 Sch 12/04Obergericht26.10.2004

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 9 Sch 12/04 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2004-10-26

Aktenzeichen: 9 Sch 12/04

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2004:1026.9SCH12.04.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 9. Zivilsenat

Tenor

Der die Parteien betreffende Schiedsspruch des Internationalen Kommerziellen Arbitragegerichts bei der Handels- und Industriekammer der Russischen Föderation in Moskau vom 23. Oktober 2003, durch den die Antragsgegnerin verurteilt worden ist, an die Antragstellerin eine Hauptschuld von 18.596,02 € nebst einem Verzugsschaden (Fremdzinsen) von 3.124,46 € zu zahlen sowie ihr die schiedsrichterlichen Gebühren von 2.204,00 USD zu ersetzen, wird für vollstreckbar erklärt.

Die Kosten des Verfahrens werden der Antragsgegnerin auferlegt.

Der Beschluß ist vorläufig vollstreckbar.

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