Oberlandesgericht Köln, 2004-10-01, 6 U 85/04

6 U 85/04Obergericht01.10.2004

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 6 U 85/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-10-01

Aktenzeichen: 6 U 85/04

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2004:1001.6U85.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 08.04.2004 verkündete Urteil der 33. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 33 O 397/03 - abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des zu vollstreckenden Kostenerstattungsbetrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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