Oberlandesgericht Köln, 2004-09-29, 5 U 72/04

5 U 72/04Obergericht29.09.2004

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 5 U 72/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-09-29

Aktenzeichen: 5 U 72/04

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2004:0929.5U72.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 12. März 2004 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 9 O 573/03 - wird zurückgewiesen.

Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn die Beklagte nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen, soweit die Klage mit dem Hauptvorbringen (nochmalige Zahlung des Rückkaufswertes) unter Verneinung eines zu Lasten der Beklagten bestehenden Aufrechnungsverbotes abgewiesen worden ist.

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