Oberlandesgericht Köln, 2004-09-22, 6 U 56/04

6 U 56/04Obergericht22.09.2004

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 6 U 56/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-09-22

Aktenzeichen: 6 U 56/04

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2004:0922.6U56.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Tenor

I. Die Berufung der Klägerin gegen das am 30.01.2004 verkündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln - 81 O 209/02 - wird zurückgewiesen.

II. Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.

III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin darf die Zwangsvollstreckung gegen Leistung einer Sicherheit in Höhe von 120 % der zu vollstreckenden Kosten abwenden, wenn nicht die Beklagten zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.

IV.

Die Revision wird zugelassen.

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