19 W 40/04•Oberlandesgericht Köln, 2004-09-22, 19 W 40/04
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 19 W 40/04 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2004-09-22
Aktenzeichen: 19 W 40/04
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2004:0922.19W40.04.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 19. Zivilsenat
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Landgerichts Bonn (7 O 175/04) vom 4. Mai 2004 abgeändert und, wie folgt, neu gefasst:
Dem Antragsteller wird Prozesskostenhilfe bewilligt und ihm zur vorläufig unentgeltlichen Wahrnehmung seiner Rechte in erster Instanz Rechtsanwalt K, P-Straße 7, #### C, beigeordnet, soweit der Antragsteller mit seiner Klage einen Zahlungsanspruch in Höhe von 5.300,-- Euro gegen die Beklagte verfolgt.
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