Oberlandesgericht Köln, 2004-09-16, 2 Ws 215/04

2 Ws 215/04Obergericht16.09.2004

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 2 Ws 215/04 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2004-09-16

Aktenzeichen: 2 Ws 215/04

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2004:0916.2WS215.04.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Strafsenat

Normen: StPO § 81 g

Tenor

Der angefochtene Beschluss des Landgerichts Aachen vom 07.04.2004 wird dahin abgeändert, dass der Antrag der Staatsanwaltschaft auf Entnahme von Speichelproben nach § 81 g StPO, deren molekulargenetische Untersuchung auf DNA-Identifizierungsmuster und anschließende Speicherung in der DNA-Identifizierungsdatei abgelehnt wird.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens sowie die hierin entstandenen notwendigen Auslagen des Angeklagten fallen der Staatskasse zur Last.

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