Oberlandesgericht Köln, 2004-09-10, 2 Ws 370/04

2 Ws 370/04Obergericht10.09.2004

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 2 Ws 370/04 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2004-09-10

Aktenzeichen: 2 Ws 370/04

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2004:0910.2WS370.04.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Strafsenat

Normen: StPO § 464 d; BRAGO § 88

Tenor

Dem Beschwerdeführer werden - unter Verwerfung der sofortigen Beschwerde im übrigen - über die in dem angefochtenen Beschluß festgesetzten Beträge hinaus notwendige Auslagen iHv weiteren 555,50 EUR aus der Staatskasse erstattet.

Die Gebühr für das Beschwerdeverfahren wird auf 4/5 ermäßigt.

Die dem Beschwerdeführer im Beschwerdeverfahren entstandenen notwendigen Auslagen werden zu 1/5 der Staatskasse auferlegt, während sie im übrigen von ihm selbst zu tragen sind.

Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 2.957,01 EUR festgesetzt.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.