Ss 350/04•Oberlandesgericht Köln, 2004-08-17, Ss 350/04
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — Ss 350/04 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2004-08-17
Aktenzeichen: Ss 350/04
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2004:0817.SS350.04.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Strafsenat
Tenor
Die Revisionen der Nebenkläger gegen das Urteil der 5. kleinen Strafkammer des Landgerichts Köln vom 30. Januar 2004 werden als unzulässig verworfen.
Die Nebenkläger haben die Kosten der Rechtsmittel und ihre notwendigen Auslagen ebenso zu tragen wie die notwendigen Auslagen der Angeklagten.
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