11 U 169/03•Oberlandesgericht Köln, 2004-08-11, 11 U 169/03
Oberlandesgericht Köln, 2004-08-11, 11 U 169/03
11 U 169/03Obergericht11.08.2004
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 11 U 169/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-08-11
Aktenzeichen: 11 U 169/03
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2004:0811.11U169.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 16.10.2003 (21 O 242/03) mit dem zu Grunde liegenden Verfahren aufgehoben und die Sache zur erneuten Entscheidung - auch über die Kosten des Rechtsstreits - an das Landgericht verwiesen.
Die Klägerin wird verurteilt, an die Beklagten 52.902,62 EUR nebst 5 % Zinsen über den Basiszinssatz seit dem 04.12.2002 zu zahlen.
Die gerichtlichen Kosten des Berufungsverfahrens werden nicht erhoben.
- Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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