Oberlandesgericht Köln, 2004-07-29, Ss 196/03

Ss 196/03Obergericht29.07.2004

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — Ss 196/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-07-29

Aktenzeichen: Ss 196/03

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2004:0729.SS196.03.01

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Strafsenat

Tenor

Das Urteil des Landgerichts Aachen vom 5. Dezember 2002 wird - unter Verwerfung der weitergehenden Revision des Angeklagten - im Schuldspruch dahin abgeändert, dass der Angeklagte des Diebstahls (§§ 242 Abs. 1, 25 Abs. 2 StGB) schuldig ist.

Im Rechtsfolgenausspruch wird das vorgenannte Urteil mit den dazugehörenden Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird insoweit an eine andere Strafkammer des Landgerichts Aachen zurückverwiesen, die auch über die Kosten der Revisionen zu entscheiden haben wird.

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