Oberlandesgericht Köln, 2004-07-28, 13 U 159/03

13 U 159/03Obergericht28.07.2004

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 13 U 159/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-07-28

Aktenzeichen: 13 U 159/03

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2004:0728.13U159.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 13. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 24. Juli 2003 verkündete Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Bonn - 15 O 376/02 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte Sicherheit in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.