6 U 77/04•Oberlandesgericht Köln, 2004-07-23, 6 U 77/04
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 6 U 77/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-07-23
Aktenzeichen: 6 U 77/04
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2004:0723.6U77.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Normen: MarkenG § 14 Abs. 2 Ziff. 2 und 3; UWG n.F. §§ 3, 4 Ziff. 9 b
Tenor
1.)
Auf die Berufung der Antragsgegnerin wird das am 11.3.2004 verkündete Urteil der 31. Zivilkammer des Landgerichts Köln abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die einstweilige Verfügung der 31. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 2. 12.2003 - 31 O 764/03 - wird aufgehoben und der Antrag auf ihren Erlass wird zurückgewiesen.
2.)
Die Kosten des Verfahrens beider Instanzen hat die Antragstellerin zu tragen.
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