2 Ws 351 + 352/04•Oberlandesgericht Köln, 2004-07-16, 2 Ws 351 + 352/04
Oberlandesgericht Köln, 2004-07-16, 2 Ws 351 + 352/04
2 Ws 351 + 352/04Obergericht16.07.2004
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 2 Ws 351 + 352/04 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2004-07-16
Aktenzeichen: 2 Ws 351 + 352/04
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2004:0716.2WS351.352.04.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Strafsenat
Normen: StPO § 112 Abs. 2 Nr. 2
Tenor
Die weitere Beschwerde wird auf Kosten der Staatskasse, die auch die hierdurch entstandenen notwendigen Auslagen der Beschuldigten zu tragen hat, verworfen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.