2 U 167/03•Oberlandesgericht Köln, 2004-07-02, 2 U 167/03
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 2 U 167/03 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2004-07-02
Aktenzeichen: 2 U 167/03
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2004:0702.2U167.03.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
Der - erneute - Antrag der Beklagten vom 28. Juni 2004, ihr zur Durchführung des Berufungsverfahrens unter Beiordnung von Rechtsanwältin Q aus B Prozesskostenhilfe zu bewilligen, wird abgelehnt.
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