Oberlandesgericht Köln, 2004-06-24, 7 U 23/04

7 U 23/04Obergericht24.06.2004

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 7 U 23/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-06-24

Aktenzeichen: 7 U 23/04

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2004:0624.7U23.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 16.1.2004 - 1 O 278/03 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung der Beklagten zu 1) durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, sofern nicht die Beklagte zu 1) vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

Die Revision gegen dieses Urteil wird zugelassen.

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