Oberlandesgericht Köln, 2004-06-16, 13 U 208/03

13 U 208/03Obergericht16.06.2004

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 13 U 208/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-06-16

Aktenzeichen: 13 U 208/03

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2004:0616.13U208.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 13. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Kläger gegen das Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Aachen vom 25. September 2003 - 1 O 193/03 - wird zurückgewiesen.

Die Kläger haben auch die Kosten der Berufung zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des gegen sie vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 120% des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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