2 Ws 294/04•Oberlandesgericht Köln, 2004-06-14, 2 Ws 294/04
Oberlandesgericht Köln, 2004-06-14, 2 Ws 294/04
2 Ws 294/04Obergericht14.06.2004
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 2 Ws 294/04 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2004-06-14
Aktenzeichen: 2 Ws 294/04
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2004:0614.2WS294.04.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Strafsenat
Normen: StPO § 124 Abs. 1
Tenor
Der Beschluss des Landgerichts Aachen vom 01.04.2004 (91 Ns 803 Js 315//03 - 32/03 -) wird wie folgt abgeändert:
Der Antrag der Staatsanwaltschaft Aachen, den Verfall der von der Beteiligten am 25.07.2003 hinterlegten Kaution in Höhe von 7.500,00 EUR anzuordnen, wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens sowie die darin entstandenen notwendigen Auslagen der Beschwerdeführerin trägt die Staatskasse.
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