2 Ws 183/04•Oberlandesgericht Köln, 2004-06-09, 2 Ws 183/04
Oberlandesgericht Köln, 2004-06-09, 2 Ws 183/04
2 Ws 183/04Obergericht09.06.2004
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 2 Ws 183/04 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2004-06-09
Aktenzeichen: 2 Ws 183/04
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2004:0609.2WS183.04.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Strafsenat
Normen: ZSEG § 2
Tenor
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Der Kostenfestsetzungsbeschluß vom 20.02.2004 wird in Ziff.I aufgehoben.
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Die Sache wird an das Landgericht Bonn zur neuen Entscheidung über den Antrag des Beschwerdeführers auf Erstattung von Wahlverteidigerkosten für Rechtsanwalt S für die Verteidigung in der Hauptverhandlung vor dem LG Köln zurückverwiesen. Das Landgericht wird angewiesen, den Antrag nicht aus den Gründen des angefochtenen Beschlusses zurückzuweisen.
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Im übrigen werden die Rechtsmittel verworfen.
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Die Gebühr für das Beschwerdeverfahren wird auf die Hälfte ermäßigt. Die dem Beschwerdeführer im Beschwerdeverfahren entstandenen notwendigen Auslagen werden zu 1⁄2 der Staatskasse auferlegt, während sie im übrigen von ihm selbst zu tragen sind.
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