Oberlandesgericht Köln, 2004-05-07, 9 U 139/03

9 U 139/03Obergericht07.05.2004

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 9 U 139/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-05-07

Aktenzeichen: 9 U 139/03

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2004:0507.9U139.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 15.07.2003 verkündete Urteil der 24. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 24 O 386/02 - abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin aus dem Schadenfall vom 16.03.2002 in O. auf B. uneingeschränkten Kraftfahrzeug - Haftpflichtversicherungsschutz zu gewähren.

Die Kosten des Rechtstreits werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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