16 Wx 50/04•Oberlandesgericht Köln, 2004-05-03, 16 Wx 50/04
Oberlandesgericht Köln, 2004-05-03, 16 Wx 50/04
16 Wx 50/04Obergericht03.05.2004
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 16 Wx 50/04 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2004-05-03
Aktenzeichen: 16 Wx 50/04
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2004:0503.16WX50.04.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Tenor
Auf die sofortige weitere Beschwerde Antragstellerin wird der Beschluss der 29. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 14.01.2004 - 29 T 59/02 - abgeändert.
Auf die sofortige (Erst-)Beschwerde der Beteiligten zu 2. wird der Beschluss des Amtsgerichts Köln vom 18.02.2002 - 204 II 259/01 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Antragsgegnerin wird verpflichtet, an die Beteiligte zu 3. (Firma X) 2.639,66 EUR nebst 5 % Zinsen über den Basiszinssatz zu zahlen, und zwar von 2.461,80 EUR seit dem 18.07.2001 und von weiteren 177,93 EUR seit dem 12.10.2001.
Wegen des weitergehenden Zinsanspruchs wird der Antrag zurückgewiesen.
Die Antragsgegnerin hat die Kosten des gerichtlichen Verfahrens zu tragen und der Antragstellerin die in allen Instanzen entstandenen außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
Der Geschäftswert wird auf 2.639,66 EUR festgesetzt.
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