Oberlandesgericht Köln, 2004-04-28, 5 U 176/03

5 U 176/03Obergericht28.04.2004

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 5 U 176/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-04-28

Aktenzeichen: 5 U 176/03

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2004:0428.5U176.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin und die Berufung des Beklagten gegen das am 3. September 2003 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 11 O 491/01 - werden mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz von der Klägerin zu 29% und vom Beklagten zu 71% zu tragen sind.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Klägerin zu 1/6 und dem Beklagten zu 5/6 auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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