Oberlandesgericht Köln, 2004-04-28, 5 U 153/03

5 U 153/03Obergericht28.04.2004

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 5 U 153/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-04-28

Aktenzeichen: 5 U 153/03

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2004:0428.5U153.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5 Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil der 23. Zivilkammer des

Landgerichts Köln vom 30.07.2003 – 23 O 375/02 – abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin bleibt vorbehalten, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistungen in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstre-

ckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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