13 U 146/03•Oberlandesgericht Köln, 2004-04-28, 13 U 146/03
Oberlandesgericht Köln, 2004-04-28, 13 U 146/03
13 U 146/03Obergericht28.04.2004
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 13 U 146/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-04-28
Aktenzeichen: 13 U 146/03
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2004:0428.13U146.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 08.07.2003 (3 O 424/02) wird zurückgewiesen.
Der Beklagte trägt die Kosten der Berufung.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch die Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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