8 U 68/03•Oberlandesgericht Köln, 2004-04-22, 8 U 68/03
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 8 U 68/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-04-22
Aktenzeichen: 8 U 68/03
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2004:0422.8U68.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 13. August 2003 verkündete Urteil der 13. Zivilkammer des Landgerichts Bonn - 13 O 306/01 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch den Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120% des zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.