4 WF 104/03•Oberlandesgericht Köln, 2004-04-08, 4 WF 104/03
Oberlandesgericht Köln, 2004-04-08, 4 WF 104/03
4 WF 104/03Obergericht08.04.2004
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 4 WF 104/03 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2004-04-08
Aktenzeichen: 4 WF 104/03
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2004:0408.4WF104.03.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Tenor
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Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Rheinbach vom 1. August 2003 - 6 F 429/00 - wird als unzulässig verworfen.
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Die Beschwerde des Bezirksrevisors bei dem Landgericht Bonn als Vertreter der Landeskasse gegen den vorgenannten Beschluss wird, soweit ihr nicht gem. Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Rheinbach vom 25.09.2003 - 6 F 429/00 - abgeholfen worden ist, insoweit zurückgewiesen, als sich diese gegen die festgesetzte Stundenzahl wendet.
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Im Übrigen wird auf die Beschwerde des Bezirksrevisors der vorgenannte Beschluss aufgehoben und die Sache zur weiteren Sachbehandlung an das Amtsgericht Rheinbach nach Maßgabe der folgenden Gründe zurückverwiesen.
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